Regeln, Infos & Co. Bis zu 800 Watt: Was Balkonbesitzer über die neuen Regelungen zu Balkonkraftwerken wissen müssen

Bislang waren maximal 600 Watt zulässig, wenn sich Wohnungsbesitzer für die nachhaltige Stromgewinnung durch ein Balkonkraftwerk entschieden. Ursprünglich war das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2024 festgelegt, dann kam es jedoch Ende 2023 zu Verzögerungen bei der Verabschiedung des Gesetzes. Nun soll 2024 endlich möglich sein, ein Balkonkraftwerk mit bis zu 800 Watt zu betreiben und so noch mehr nachhaltigen Strom zu generieren. Was Verbraucher jetzt wissen müssen, haben wir nachfolgend zusammengefasst.

Bis zu 800 Watt: Was Balkonbesitzer über die neuen Regelungen zu Balkonkraftwerken wissen müssen
Foto: pexels/Julian Jagtenberg

Funktionalität und Sinn eines Balkonkraftwerks

Der Balkon wird mit Solarpaneels ausgestattet, anschließend kommt der Stecker in die Dose. So einfach funktioniert das Konzept eines Balkonkraftwerks. Um so viel wie möglich aus der Sonnenenergie zu holen, ist ein Balkonkraftwerk mit Speicher sinnvoll, denn hier lässt sich nicht verbrauchter Strom für den späteren Einsatz speichern. So kann sogar in der Nacht das Haus mit Solarstrom versorgt werden, wenn die Sonne nicht scheint.

Ertrag hängt von der optimalen Ausrichtung und der Produktwahl ab

Die Ausgangsleistung günstiger Balkonkraftwerke liegt zwischen 350 und 450 Watt, zu wenig, um den Gesamtbedarf des Haushalts zu decken. Da mittlerweile 3 von 4 Menschen nachhaltiger leben möchten, war die Entscheidung für eine Anhebung der zulässigen Nennleistung auf bis zu 800 Watt ein wichtiger Schritt. Vorher haben die Wechselrichter dafür gesorgt, dass maximal 600 Watt ins Stromnetz eingespeist wurden.

Das Ziel bei der Einführung ist es, Verbrauchern den Zugang zu erneuerbaren Energien so leicht wie möglich zu machen. Hierfür stehen auch einfach verständliche Informationen über die Verbraucherzentrale bereit, mit denen sich jeder Wuppertaler und Menschen aus ganz Deutschland informieren können.

Die 800 Watt Nennleistung sind aber nicht die einzige Voraussetzung für einen hohen Ertrag. Ebenso wichtig ist es, dass Sonneneinstrahlung, Neigungswinkel und Ausrichtung passen. Statistisch gesehen sind Süddeutsche bevorzugt, da sie mehr von der Sonne haben.

Das auch Städte wie Wuppertal von der Lage im Westen profitieren, zeigen städtische Entscheidungen. So werden Wuppertals öffentliche Gebäude immer mehr für Solarenergie eingesetzt, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.

Vorschriften für Betreiber von Minisolaranlagen

Für wen lohnt sich ein solches Kraftwerk? Erstaunlicherweise nicht nur für die mehrköpfige Familie, sondern auch für den Singlehaushalt mit Balkon. Studien haben gezeigt, dass alleinlebende Personen mehr Strom verbrauchen als jene, die mit mehreren Personen in einem Haushalt leben.

Um die Solaranlage zu installieren, muss sie bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Ebenso wichtig ist es, einen Smart Meter oder einen mit Rücklaufsperre ausgestatteten Stromzähler zu besitzen. Allerdings dürfen sich nachhaltige Energiebezieher auch hier freuen, denn die Zugänge sollen erleichtert werden. Künftig soll keine umfassende Anmeldung bei der Bundesnetzagentur mehr nötig sein, ein kurzer Vermerk im Marktstammdatenregister reicht dann aus.

Eine weitere Neuerung wird sein, dass das Balkonkraftwerk an die Schuko-Steckdose angeschlossen werden darf. Vorher und bis zum Inkrafttreten von Solarpaket 1, war hierfür der Betrieb einer Wieland-Steckdose erforderlich. Diese wiederum zwar zwingend von einem Elektriker zu installieren. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass bis 2024 (Mitte des Jahres) die gesetzlichen Rahmenbedingungen stehen. Schon jetzt macht es bei Neukauf eines Balkonkraftwerks mit Speicher Sinn, die Nennleistung von 800 Watt zu nutzen. Eine Runterregelung auf 600 Watt ist weiterhin möglich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort